Reisebestimmungen für Haustiere

Kleintierpraxis Greiner, Neu-Ulm / Pfuhl – Reisebestimmungen Haustiere

Die Einführung des Heimtierausweises und die damit einhergehende Vereinheitlichung der Grenzübertrittsbestimmungen für Hunde und Katzen innerhalb der EU haben das Reisen innerhalb der EU durchaus vereinfacht.

Man muss innerhalb der EU nur für wenige Ausnahmen Sonderregelungen beachten.
Hier auf alle Länder der Erde einzugehen würde den Rahmen sprengen, bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Weitere Infos auch unter:

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/animal-plant/index_de.htm

 

Gelistete nicht EU-Staaten (Drittländer)
Hier gelten bei der Rückreise die gleichen Regelungen wie für Mitgliedsstaaten.
Für die Ausreise müssen die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder beachtet werden. Hier nur zwei Beispiele:
Die Schweiz hat sich den EU-Richtlinien angeglichen. Allerdings besteht für bestimmte Rassen ein Einfuhrverbot.
Für Norwegen ist die Impfung gegen Tollwut vorgeschrieben. Zusätzlich muß bei Hunden eine Bandwurmbehandlung 120-24 Std. vor der Reise durch einen Tierarzt durchgeführt und im Heimtierausweis dokumentiert werden. Weitere Informationen unter:

https://www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/mit-tieren-nach-norwegen/

Die Liste der gelisteten Drittländer ist lang. Sie finden sie unter:

https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/DrittlandNichtGelistet.html

Nicht gelistete Drittländer
Für die Einreise in diese Länder gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes, die sehr unterschiedlich sein können. Auskunft erteilt in der Regel die Botschaft oder das Konsulat.
Hier soll nur die Türkei angeführt werden, weil sie innerhalb dieser Staatengruppe ein beliebtes Reiseziel ist.
Gefordert wird eine Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage zurück liegt und nicht älter als 6 Monate ist. Außerdem muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als eine Woche vorliegen.
Für die Rückreise ist bei allen diesen Ländern entscheidend, dass bei der Wiedereinreise in die EU ein ausreichender Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden muss. Sie müssen also vor der Ausreise aus der EU, einen Tollwut-Titer bestimmen lassen. Dazu ist eine Blutentnahme notwendig. Das Ergebnis wird in den Heimtierausweis eingetragen.Man sollte diese Untersuchung sicherheitshalber 6 Monate vor Reiseantritt durchführen. So kann gegebenenfalls eine Nachimpfung und erneute Titerbestimmung noch rechtzeitig durchgeführt werden.

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